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Der AWB berät seine Mitglieder in allen Fragen der Betriebsverfassung, des Einzelarbeitsvertragsrechts und der Unternehmensmitbestimmung. Die Hilfen des AWB bei der Konfliktlösung im Betrieb umfassen das gesamte Betriebsverfassungsrecht:
- Abgrenzung der Rechte und Pflichten des Betriebsrates - Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten - Mitwirkung in personellen Angelegenheiten - Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Die beratende Tätigkeit des AWB deckt auch alle Fragen des individuellen Arbeitsrechts ab, so z.B. auf den Gebieten
- Kündigungsschutz - Urlaubsrecht - Mutterschutzrecht/Elternzeit - Jugendarbeitsschutzrecht - Schwerbehindertenrecht - Heimarbeitsrecht - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitsplatzschutzrecht - Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit - Berufsbildungsrecht
Im Streitfall vertritt der AWB seine Mitgliedfirmen vor den Arbeitsgerichten.
Der AWB informiert kontinuierlich über die arbeits- und sozialrechtliche Rechtsprechung und über neue gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften zum Wirtschafts-, Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen, z.B. in Fragen der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb, der Arbeitszeitgestaltung, der Einführung und Anwendung neuer Techniken sowie der betrieblichen Lohngestaltung gewährt der AWB umfassende Unterstützung.
Aus dem Kreis seinerMitglieder benennt der AWB ehrenamtliche Richter für die Arbeitsgerichtsbarkeit in Berlin und Brandenburg.
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