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Soziales

Soziale Sicherung

Versicherungsbeiträge eindämmen

Die Anwendung der sozialrechtlichen Bestimmungen ist für die Betriebe vielfach recht kompliziert. Der AWB unterstützt seine Mitgliedsbetriebe bei der praxisgerechten Handhabung durch aktuelle Informationen über neue Gesetzes- und Verfahrensregelungen sowie durch laufende Beratungstätigkeit bei betrieblichen Fragen und Problemen. Einen besonderen Beratungsschwerpunkt bilden insoweit das für die betriebliche Lohn- und Gehaltsabrechnung wichtige Beitrags- und Melderecht sowie die Vorschriften des Lohnsteuerrechts. Darüber hinaus berät der AWB in Fragen der betrieblichen Altersversorgung und der Vermögensbildung.

Weiter nimmt der AWB die Interessen der Betriebe hinsichtlich der Selbsverwaltung der Sozialversicherungsträger wahr. In unserem System der Sozialen Sicherung ist die Selbstverwaltung der Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Arbeitsämter und Berufsgenossenschaften durch die Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber ein wesentliches Element. Sie hat sich als Gemeinschaftsaufgabe der Sozialpartner bewährt. Die selbstverwaltung wacht über die wirtschaftliche und zweckmäßige Haushaltsführung der Sozialversicherungsträger sowie über die Praxisorientierung ihres Verwaltungshandelns gegenüber den Versicherten und Betrieben.

Demgemäß ist die Zusammensetzung und Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltungsorgane (Vorstand und Vertreterversammlung der verschiedenen Sozialversicherungsträger) für die unternehmerische Wirtschaft von hoher Bedeutung. Der AWB wirkt im Rahmen der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. bei der Benennung der ehrenamtlichen Vertreter in der sozialen Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger sowie der ehrenamtlichen Richter für die Sozialgerichtsbarkeit in Brandenburg und Berlin mit.
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