25.06.20

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Bundeskabinett beschließt Eckpunkte

Damit die Coronakrise nicht zu einer Krise der Ausbildung führt, hat das Bundeskabinett gestern die Eckpunkte für ein Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen. Das Maßnahmenpaket richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Beschäftigten, die durch die COVID-19-Krise betroffen sind. Sie sollen zeitlich befristet im Ausbildungsjahr 2020/21 Unterstützung erhalten, damit sie ihre Ausbildung aufrechterhalten und junge Menschen ihre Ausbildung fortsetzen und erfolgreich abschließen können.

Die Maßnahmen im Überblick

  • Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
  • Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot erhöhen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
  • Vermeidung von Kurzarbeit: KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.
  • Auftrags- und Verbundausbildung: Wenn KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür Förderung erhalten. Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern.
  • Übernahmeprämie: KMU, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro.
 

Für die Förderung kommen KMU in Betracht, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen. Praktika sind ausgeschlossen. Es wird nur eine Prämie pro Ausbildung gezahlt.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“.

Umsetzung in Berlin und Brandenburg

Für die Förderung von Verbundausbildung gibt es in Berlin und Brandenburg Corona-unabhängige Landesprogramme, die nicht auf KMU reduziert sind. In Berlin gibt es ebenfalls eine allgemeine Förderung bei Übernahme von Auszubildenden aus einem Insolvenzbetrieb.

Die Harmonisierung von Landes- und Bundesförderung wird in den nächsten Tagen erfolgen, ebenso die Abstimmung zwischen den verantwortlichen Institutionen hinsichtlich einer einheitlichen Beratung für die Unternehmen.

Weitere Informationen

Ihre Ansprechpartner im Verband

Alexander Schirp, UVB, stv. Hauptgeschäftsführer, Unternehmensverbände, Berlin, Brandenburg
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