22.07.22

Das neue Lieferkettengesetz

Was müssen Unternehmen beachten, wenn das Gesetz am 1.1.2023 in Kraft tritt?

Was ist das Ziel des neuen Lieferkettengesetzes?

Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Die zu erfüllenden Pflichten sind nach den tatsächlichen Einflussmöglichkeiten abgestuft – je nachdem, ob es sich um den eigenen Geschäftsbereich, einen direkten Vertragspartner oder einen mittelbareren Zulieferer handelt.

Ab wann gilt das Gesetz?

Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2024 kommen Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten hinzu.

Was müssen Unternehmen beachten?

Kürzlich hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das für die behördliche Kontrolle und Durchsetzung des LkSG zuständig ist, erste Informationen zur Berichtpflicht gem. §§ 10 Abs. 2, 12 LkSG veröffentlicht.

Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, sind demnach verpflichtet, jährlich einen Bericht über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten für das vergangene Geschäftsjahr zu erstellen. Dieser muss auf der Internetseite des Unternehmens spätestens vier Monate nach dem Schluss des Geschäftsjahres für einen Zeitraum von sieben Jahren kostenfrei öffentlich zugänglich gemacht werden. Der Bericht muss gem. § 12 LkSG zudem spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres elektronisch an das BAFA übermittelt werden.

Darüber hinaus ist die Erfüllung der Sorgfaltspflichten unternehmensintern fortlaufend zu dokumentieren. Die Unternehmen müssen die Dokumentation ab ihrer Erstellung mindestens sieben Jahre lang aufbewahren. Sie wird nicht öffentlich zugänglich gemacht.

Wie muss der Bericht aussehen?

Nach Angaben des BAFA soll der Bericht aus den Antworten auf einen strukturierten Fragebogen generiert werden. Der Fragebogen wird derzeit erarbeitet und nach dessen Finalisierung veröffentlicht.

Der Fragebogen wird offene und geschlossene Fragen sowie Mehrfachauswahlmöglichkeiten (Multiple Choice) enthalten.

In diesem Zusammenhang informiert die Behörde darüber, dass Unternehmen nach Auffassung des BAFA den inhaltlichen Anforderungen an die Berichtspflicht nach § 10 Abs. 2 LkSG nachkommen, indem sie den Fragebogen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten und den anschließend generierte Bericht auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht haben.

Das BAFA prüft die eingereichten Berichte und kann Nachbesserungen nach § 13 Absatz 2 LkSG verlangen. Nach § 24 Absatz1 Nummer 10 bis Nummer 12 LkSG können zudem Bußgelder verhängt werden.

Weitere Informationen zur Berichtspflicht und den später veröffentlichten Fragebogen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Details zum Anwendungsbereich sowie Fragen und Antworten des Gesetzes finden Sie hier.

Positionspapier von BGR und GERRI

Im Rahmen ihrer gemeinsamen Rohstoffkonferenz 2022 haben die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und das Deutsche Rohstoffforschungsnetzwerk (GERRI) ein Positionspapier (Download, 620 KB) verabschiedet. Darin fordern sie unter Anderem, die Rohstofflieferketten verantwortungsvoll gestalten: "Auf europäischer und internationaler Ebene sollten einheitliche Standards und Leitlinien vorangebracht werden. So stehen wir etwa bei Umweltsorgfaltspflichten erst am Anfang. Relevante internationale Gremien, wie z. B. die OECD, sollten daher aktiv unterstützt werden, diese weiter zu entwickeln."

Nach Einschätzung beider Partner sei es immer noch ein Lernprozess, wie über die Lieferkette Verbesserungen vor Ort erzielt werden können. "Praktische Erfahrungen in Zusammenarbeit zwischen Endproduzenten und Rohstoffproduzenten sowie in Multistakeholder-Ansätzen sollten ausgeweitet werden. Partnerschaften mit relevanten Ländern und der Aufbau der Kapazitäten sollten gefördert werden, um die Einhaltung von Standards langfristig zu verbessern."

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Positionspapier von BGR und GERRI

"Deutschland und EU brauchen eine Zeitenwende in der Rohstoffversorgung."

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