31.01.19

"Der bundesweite gesetzliche Mindestlohn muss für Brandenburg die Richtschnur sein – für einen Sonderweg gibt es keinen Grund."

Der Landtag hat heute in erster Lesung über die Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes beraten, wodurch der Vergabe-Mindestlohn auf 10,50 Euro steigen könnte. Dazu erklärt Christian Amsinck, Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB):

„Viele kleine Unternehmen in Brandenburg können sich einen Vergabe-Mindestlohn von 10,50 Euro und später von 10,68 Euro wegen der zusätzlichen Bürokratie und der höheren Kosten nicht leisten. Sie werden sich in Zukunft noch weniger an öffentlichen Aufträgen beteiligen als bislang. Das bedeutet weniger Wettbewerb, und weniger Wettbewerb bedeutet höhere Lasten für die Landeskasse. Der bundesweite gesetzliche Mindestlohn muss für Brandenburg die Richtschnur sein – für einen Sonderweg gibt es keinen Grund.

Zudem würde die Tarifautonomie unter einer solchen Erhöhung weiter leiden. In vielen Branchen liegen die Tariflöhne für einfache Tätigkeiten unterhalb von 10,50  Euro. Der Staat greift ohne Not in die Vereinbarungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften ein. Für mehr Tarifbindung sorgt man mit einem solchen Schritt auf keinen Fall.“

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