30.09.22 | 09:00 bis 11:00
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Berlin

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

WEBINAR
Am 1. Januar 2023 soll die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) starten. Was müssen Arbeitgeber dabei beachten? Darüber haben wir in diesem Webinar informiert.

Am 1. Januar 2023 startet das obligatorische Verfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Als Start war zunächst der 1. Juli 2022 vorgesehen, aufgrund von Verzögerungen in der vorgelagerten Phase zwischen den Ärzten und Krankenkassen wurde jedoch eine Verlängerung der Pilotierungsphase bis zum 31. Dezember 2022 beschlossen.

In unserem Webinar informieren wir über das Verfahren zu eAU. Als Referenten konnten wir Frau Barbara Meuschke (Payroll Specialist), Herrn Stefan Geburzi (AOK) und Herrn Markus Ritter (AOK) gewinnen.

Die AOK hat über das Verfahren zur eAU sowohl aus Sicht der Versicherung als auch aus Sicht des (Pilot-) Arbeitgebers vorgetragen, während Frau Meuschke über abrechnungsspezifische Problem des Verfahrens informiert hat.

Video

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Fragen aus dem Chat des Webinars

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Präsentation der AOK

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Kurzleitfaden der BDA "Einführung der eAU im Unternehmen"

Ihre Ansprechpartnerin

Rechtsanwältin, Carolin Vesper, Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg, Arbeitsrecht
Abteilungsleiterin Arbeitsrecht und Soziale Sicherung
Carolin
Vesper
Telefon:
+49 30 31005-146
Telefax:
+49 30 31005-154
E-Mail:
Vesper [at] allgemeiner-verband.de