09.05.19Berlin

"Keine Hauruck-Aktion zu Lasten kleiner und mittlerer Unternehmen"

UVB-Hauptgeschäftsführer Amsinck warnt vor überhöhtem Vergabe-Mindestlohn

Christian Amsinck, der Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB), lehnt eine deutliche Erhöhung des Berliner Vergabe-Mindestlohns ab. "Wir warnen davor, den Berliner Vergabe-Mindestlohn in einer Hauruck-Aktion auf deutlich über 11 Euro und bis 2021 sogar auf 12,63 Euro anzuheben. Ausgerechnet Berlin, das sich immer noch in einem wirtschaftlichen Aufholprozess befindet, stünde mit einer solchen Marke einsam an der Spitze der Bundesländer", erklärte er.

"Es gibt keine belastbaren gesamtwirtschaftlichen Daten, die einen so großen Schritt stützen würden. Hier geht es um einen rein politischen Mindestlohn. Berlin sollte sich am bundesweiten gesetzlichen  Mindestlohn orientieren, für den es ein klares Verfahren und feste wirtschaftliche Indizes gibt."

Der Spitzenverband verwies auf die Folgen eines solchen Mindestlohns. "Eine Lohnuntergrenze nach dem Vorschlag der Gewerkschaften würde ganz klar zu Lasten der vielen kleinen und mittleren Unternehmen gehen, die sich wegen eines so hohen Mindestlohns nicht an Vergabeverfahren beteiligen würden. Das erklärte Ziel der Koalition, den Mittelstand zu stärken, würde damit verfehlt. Je nach Auftraggeber müsste ein Unternehmer seinen Beschäftigten den Berliner Vergabe-Mindestlohn, den bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn oder den tariflichen Mindestlohn zahlen. Das würde für noch mehr Bürokratie sorgen, Zeit kosten und wäre unzumutbar."

Amsinck machte sich für ein anderes Vorgehen stark. "Bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags sollte das wirtschaftlichste Angebot zum Zuge kommen. Von diesem Anspruch entfernen sich die nun diskutierten Vorschläge immer weiter.“

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