15.03.21

Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten

Stand: 09. Juni 2022

Personen ab 12 Jahren müssen bei der Einreise  aus Virusvariantengebieten einen Test-, Genesenen- oder Impfnachweis vorweisen. Außerdem muss die Einreise digital unter www.einreiseanmeldung.de anmelden und unterliegen einer zehntägigen Quarantänepflicht. Für Einreisende aus Risikogebieten sind 3G-Pflicht und Anmeldepflicht entfallen. Da die Bundesregierung derzeit auch keine Virusvariantengebiete bekannt gegeben hat, ist die Einreise für geimpfte Personen faktisch ohne Einschränkungen möglich. Für nicht geimpfte Personen ist eine Einreise weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist, dass eine zwingende Notwendigkeit gegeben ist.

Eine Übersicht der geltenden Regelungen hat das Auswärtige Amt hier zusammengestellt.

Hochrisiko- und Virusvariantengebiete

Hochrisiko- und Virusvariantengebiete werden durch das Auswärtige Amt, Bundesgesundheitsministerium und Bundesinnenministerium festgelegt. Die Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt für solche Gebiete, in denen eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz, also krankmachenden Eigenschaften besteht.

Nach diesen Kriterien gibt es aktuell (09. Juni 2022) keine Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete mehr. 

Ihr Ansprechpartner im Verband

Sebastian Krohne
Arbeitsmarktpolitik, SCHULEWIRTSCHAFT
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Quarantäne-Verordnungen