Duale Ausbildung in Berlin wird stärker gefördert
Zum Start des neuen Ausbildungsjahres 2021/22 hat das Land Berlin die aktualisierte Richtlinie für die Förderung der Berufsausbildung veröffentlicht.
Die Richtlinie gilt für alle Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab 01.07.2021. Antragsberechtigt sind Unternehmen der freien Wirtschaft ohne Begrenzung durch Mitarbeiterzahl oder Umsatz mit Sitz in Berlin.
Neben der Ausbildung im Verbund und praktischer Prüfungsvorbereitung sind auch weiterhin personenbezogene Förderungen möglich, z.B. für Alleinerziehende, weibliche Auszubildende in frauenatypischen Berufen oder Personen ohne Schulabschluss mit einfachem BBR bzw. mit sonderpädagogischem Status. Ebenfalls werden die Ausbildung von Geflüchteten und die Übernahme aus stillgelegten oder Konkursbetrieben weiterhin gefördert.
Einige wesentliche Neuerungen sind:
- Ab sofort ist die digitale Antragstellung mit eingescannter Unterschrift ohne Originale in Papierform möglich.
- Die Förderung wird ohne regionale Einschränkung des Verbundpartners gewährt. Dies bedeutet, dass eine Förderung von Verbundausbildung mit Partnern außerhalb Berlins, also im gesamten Bundesgebiet, nun unkomplizierter möglich ist. Interessant kann dies vor allem für Unternehmen sein, die berufliche Fachkräfte in spezialisierten Nischenberufen ausbilden möchten und dafür in Berlin keine Partner finden.
- Die Förderung der Prüfungsvorbereitung ist nun für AP1 und AP2 möglich, innerhalb von 6 Monaten vor dem individuellem Prüfungstermin des Azubis und jeweils einzeln zu beantragen.
- Die Ausbildung von Geflüchteten kann gestaffelt nach Ausbildungsjahren mit maximal 5.000 € unterstützt werden, die Förderung von Sprachkursen entfällt.
Eine Übersicht der aktuellen Fördermaßnahmen finden Sie hier.
Nähere Informationen und individuelle Beratung zu Fragen insbesondere rund um die Verbundausbildung erhalten Sie über die Ansprechpartnerinnen der Verbundberatung Berlin.